Option 1

Die Endreinigung ist direkt im Grundpreis enthalten, sie ist inklusive und wird dem Gast nicht zusätzlich berechnet. In diesem Fall ist es nicht erforderlich einen separaten Zuschlag im Pflegesystem zu hinterlegen.

Option 2

Die Endreinigung wird als separater Zuschlag an den Gast berechnet.

Das bedeutet, dass die Endreinigung als Zuschlag auch zwingend im Pflegesystem angelegt werden muss, sodass der Gast den Gesamtpreis (Grundpreis + Zuschläge/Abschläge) bereits bei Buchungsabschluss auf den ersten Blick sehen kann.

Die Endreinigung nur textlich zu vermerken widerspricht den rechtlichen Vorgaben und wird daher von uns nicht empfohlen.

Die Endreinigung muss laut Preisangabenverordnung im Endpreis erhalten sein, sofern ein Gast diese zwingend zahlen muss. Sie darf nur ausschließlich im Text ausgewiesen werden, wenn ein Gast die Wahl hat die Kosten zu zahlen oder selbst die Reinigung vorzunehmen.

Wir empfehlen daher allen Gastgebern, die Endreinigung ordnungsgemäß zu hinterlegen und entweder bereits im Grundpreis einzurechnen oder  als Zuschlag zu hinterlegen. 

Sollten Sie den Wunsch haben, die Endreinigung als Zuschlag zu hinterlegen, dann melden Sie sich gerne bei uns, wir kümmern uns darum die Endreinigung korrekt im Pflegesystem einzupflegen.

 

Bitte beachten Sie, dass wir nur darauf hinweisen, wie dieser Zuschlag korrekt hinterlegt wird und dieser Eintrag keine  rechtliche Beratung darstellt.