Die Europäische Union verschärft die Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie gelten ab dem 27. September 2026 neue Anforderungen für Unternehmen, die gegenüber Gästen und Kunden mit Nachhaltigkeit werben.
Auch die Tourismusbranche ist davon betroffen. Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „grün“ dürfen künftig nicht mehr pauschal verwendet werden. Stattdessen müssen Aussagen konkret, nachvollziehbar und belegbar sein.
Was heißt das für Gastgeber?
Wenn in einer Unterkunftsbeschreibung beispielsweise von einer „nachhaltigen Ferienwohnung“ gesprochen wird, sollten konkrete Informationen ergänzt werden:
- Nutzung von zertifiziertem Ökostrom
- Photovoltaikanlage
- regionale Produkte
- wassersparende Technik
- Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Gäste müssen nachvollziehen können, worauf sich die Aussage genau bezieht und die Aussagen müssen belegt werden können.
Auch Unterkunftsnamen können betroffen sein
Nicht nur Beschreibungen, sondern auch Namen, Labels und grafische Darstellungen können künftig als Umweltaussage bewertet werden. Begriffe wie „Green“, „Eco“ oder „Climate“ sollten deshalb kritisch betrachtet werden, wenn keine nachvollziehbare Grundlage vorliegt.
Unsere Empfehlung
Nachhaltigkeit bleibt ein wichtiges Thema für Gäste und Gastgeber. Entscheidend ist jedoch, dass darüber transparent und glaubwürdig kommuniziert wird. Prüfen Sie Ihre Daten auf Nachhaltigkeitsinhalte und passen diese bei Bedarf an.